Hauptbereich
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Sommerbergstraße – An der Fils“
sowie Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen
Der Gemeinderat der Stadt Wiesensteig hat am 09.12.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sommerbergstraße – An der Fils“ beschlossen.
In der öffentlichen Sitzung am 22.01.2025 wurde daraufhin der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen. Hierzu werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil vom Büro mquadrat in der Fassung vom 22.01.2025 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Auf bislang unbebauten Grundstücken an der Sommerbergstraße soll Wohnbebauung entstehen. Auf Grundlage des bislang geltenden Planungsrechts in Form des Baulinienplanes „Ortsbauplanerweiterung an der Sommerbergstraße und in der Breite“ aus dem Jahr 1959 ist dies nicht umsetzbar. Durch die topographische Lage Wiesensteigs ist die Erschließung von Baugrundstücken am Randbereich der Siedlungsflächen schwierig. Daher unterstützt die Stadt den Wunsch nach Schaffung von innerörtlichem Wohnraum. So kann auf bislang unbebauten Flächen eine Nachverdichtung erfolgen, die als eine Maßnahme der Innenentwicklung anzusehen ist.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sommerbergstraße – An der Fils“ - Textteil und Begründung sowie die artenschutzrechtliche Voreinschätzung - wird
vom 03.02.2025 bis einschließlich zum 07.03.2025 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen zusätzlich im Rathaus Wiesensteig, Hauptstraße 25, 73349 Wiesensteig im Bürgerbüro (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch sowie Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus zeitgleich
hier, sowie auf der Homepage des Büros mquadrat Bas Boll unter
http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan-Entwurf (A3)
Kartenausschnitt für Bebauungsplan Sommerbergstraße
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse info(@)wiesensteig.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wiesensteig, den 23.01.2025
Gebhard Tritschler
Bürgermeister