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Grünmassesammlungen 2025
icon.crdate04.04.2025
Mühlhausen i.T. - Terminierung Grünmassesammlung am 04. April 2025 statt.
Grünmassesammlungen 2025
Die nächste Grünmassesammlung in Mühlhausen im Täle findet am 04. April 2025 statt.
- Gesammelt wird drei Mal im Jahr.
- Mitgenommen werden Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Blumen und Pflanzen, Grasschnitt sowie andere Grünabfälle aus dem privaten Garten ohne Fremdstoffe.
- Bitte verwenden Sie für Laub, Grasschnitt und andere lose Grünabfälle Gartenbags oder andere offene Behältnisse wie kleinere Plastikwannen oder Körbe. Papier- und Plastiksäcke sowie Plastiktüten werden nicht geleert. Bitte bedenken Sie auch, dass 120- oder 240-Liter Mülltonnen, große Plastikfässer oder andere Behältnisse, die wegen ihrer Größe vom Müllwerker nicht problemlos in das Sammelfahrzeug entleert werden können, für die Grünmassesammlung ungeeignet sind und ungeleert stehen bleiben. Sperrige Grünabfälle, die nicht in Behältnisse passen, wie z. B. Hecken- und Baumschnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Lose Grünabfälle werden nicht mitgenommen.
- Bündel dürfen maximal 2 m lang sein, Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser sowie Baumstümpfe und Wurzelstöcke können bei den Grüngutplätzen des Landkreises angeliefert werden (die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie unter www.awb-gp.de oder im Abfall ABC).
Um eine Verunreinigung der hergestellten Komposte durch Kunststoff oder Metall zu verhindern, verwenden Sie zum Binden bitte ausschließlich verrottbares Material aus Sisal oder Hanf. Mit Kunststoffschnüren oder Draht fixierte Bündel werden nicht mitgenommen.
- Einzelne Bündel und Behältnisse dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten. Pro Haushalt oder Arbeitsstätte dürfen nicht mehr als vier Kubikmeter bereitgestellt werden.
- Stellen Sie Ihre Grünabfälle am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand bereit. Vom Privatgrundstück wird Grünabfall nicht abgeholt.
- Das Sammelfahrzeug fährt nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Wochenendgrundstücke, Kleingartenanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nicht angefahren.